3.2. Im Veranlagungsverfahren erachtete die Steuerkommission Q._____ die verbuchten Repräsentationsspesen von CHF 767.00 als übersetzt und anerkannte lediglich CHF 367.00. Folglich wurden CHF 400.00 als übersetzte Repräsentationsspesen bei den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit hinzugerechnet.