1. Mit Verfügung vom 23. Januar 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 98'100.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurde unter anderem ein Privatanteil Auto von CHF 8'557.00 und Repräsentationsspesen von CHF 400.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von B._____ hinzugerechnet.