5.3.2. Der Rekurrent war im März 2022, als er die Kapitalabfindung von CHF 125'106.00 erhielt, 61 Jahre alt. Gemäss der erwähnten Tabelle entspricht für einen Mann im Alter von 61 Jahren eine Kapitalleistung von CHF 1'000.00 einer Jahresrente von CHF 45.00. Die Kapitalabfindung von CHF 125'106.00 ist demzufolge zum Satz von CHF 5'630.00 (CHF 45.00 x CHF 125'106.00 / CHF 1'000.00) zu versteuern. 6. In teilweiser Gutheissung des Rekurses ist somit das satzbestimmende Einkommen von CHF 206'659.00 auf CHF 87'183.00 (CHF 206'659.00 ./. CHF 125'106.00 + CHF 5'630.00) herabzusetzen. Das steuerbare Einkommen und Vermögen bleiben unverändert.