Dabei ist auf die Tabelle zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) von Februar 2006 abzustellen. Die ESTV hat basierend auf damals verfügbares Datenmaterial eine Umrechnungstabelle ausgearbeitet, die nach Geschlecht und Alter strukturiert ist (Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, DBG, a.a.O., Art. 37 DBG N 14a). - 16 -