4.4. 4.4.1. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hielt in seinem Urteil vom 9. Oktober 2023 (SB.2023.00068, SB.2023.00069) fest, dass die Einmalsonderzahlung den Pensionsplan der Pensionskasse B betreffe, wo der Steuerpflichtige sich bei seiner Frühpensionierung unbestrittenermassen für die Auszahlung einer Rente und nicht für eine Kapitalabfindung ent- - 12 -