Das heisst, sie würden zusammen mit der Rente der ordentlichen Einkommenssteuer unterliegen. Das Reglement sehe, sofern die Bedingungen erfüllt seien, jährliche Ausschüttungen vor. Es handle sich also nicht um eine einmalige Leistung, sondern um eine regelmässige Leistung. Die für die Überschussbeteiligung legitimierten Rentner hätten gegenüber der Vorsorgeeinrichtung einen Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Rente. Wenn die Person sterbe, würden keine Renten und auch keine Überschüsse mehr ausbezahlt. Durch die Auszahlung der Überschussbeteiligung ändere sich auch nichts am angesparten Vorsorgeguthaben, welches für die Berechnung der Renten herangezogen werde.