2) abzüglich der Summe der Zinssätze, mit welchen die Pensionskasse während der letzten 5 Jahre der Aktivzeit des Pensionierungsjahrgangs die Altersguthaben verzinst hat (inkl. allfälliger Zusatzzinsen); 3) zuzüglich der Summe der Netto-Anlagerenditen, welche die Pensionskasse während der Rentnerzeit des Pensionierungsjahrgangs bis zum Berechnungsstichtag erwirtschaftet hat; 4) abzüglich des im Umwandlungssatz impliziten Zinses (so genannte Zinsgarantie, siehe Abschnitt 5, Rahmenbedingungen), welcher bei der Pensionierung des jeweiligen Pensionierungsjahrgangs verwendet wurde, multipliziert mit der Anzahl Rentnerjahre. 5. Rahmenbedingungen