Legitimierte Rentenbezüger: Legitimiert für eine Zusatzverzinsung sind sämtliche Bezüger einer Altersrente oder Alters-Witwenrente, deren Zinsbarometer (=kumuliertes Zinsergebnis) per Berechnungsstichtag positiv ist. Alle anderen Rentenbezüger sind – in diesem Betrachtungsjahr – nicht legitimiert, eine Zusatzverzinsung zu erhalten. 4. Der Zinsbarometer