Die legitimierten Rentenbezüger (vgl. unten) erhalten den Zusatzzins auf ihrem individuellen, versicherungstechnischen Deckungskapital in Form einer einmaligen Zusatzzahlung im Verlaufe des zweiten Quartals nach dem Jahresabschluss. In der Jahresrechnung werden die zu verteilenden Mittel an die legitimierten Rentenbezüger in Form einer technischen Rückstellung ausgewiesen.