- Zuweisung an die aktiven Versicherten Alle per Jahresende bzw. Stichtag der Jahresrechnung versicherten Aktiven (inkl. Austritte und Pensionierungen per Jahresende) erhalten den Zusatzzins zusätzlich zur ordentlichen, reglementarischen Verzinsung ihres Altersguthabens gutgeschrieben. Beispielberechnung aktive Versicherte: - Entscheid Verwaltungsrat Pensionskasse: Verzinsung der Altersguthaben mit 2,00% (analog technischem Zins ab 2023) - Zusatzzins gemäss 'Überschussbeteiligung': 1,30% → Gesamtverzinsung: 3,30 - Zuweisung an die Rentenbezüger