Der Zusatzzins ist gleich der Höhe der Beteiligung, dividiert durch die Summe der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der legitimierten Rentenbezüger, wobei das Resultat auf das nächste Zehntelprozent aufgerundet wird. Der Zusatzzins wird im Verlaufe des Novembers auf Basis des Zwischenabschlusses per 31. Oktober festgelegt. Liegt der berechnete Zusatzzins unter 0,50%, erfolgt keine Überschussbeteiligung. Beispielberechnung Höhe des Zusatzzinses: - Höhe der Beteiligung: CHF 25 Mio. (Freie Mittel x 80%) - Vorsorgekapital Aktive: CHF 1‘900 Mio. - Vorsorgekapital legitimierte Rentenbezüger: CHF 150 Mio. → Zusatzzins: 1,30% (25/2‘050=1,22%; aufrunden auf 1,30%)