Die vorliegenden Grundsätze regeln und beschreiben die Rahmenbedingungen und die Umsetzung der Überschussbeteiligung. 2. Voraussetzung & Höhe der Beteiligung Die Pensionskasse muss gemäss Zwischenabschluss per 31. Oktober des Betrachtungsjahres (=Berechnungsstichtag) über Freie Mittel verfügen. Basis für die Berechnung des zu verteilenden Betrags sind 80% der Freien Mittel am Berechnungsstichtag. 3. Beteiligungsmechanismus