1) Die Alters- und Alters-Witwenrentner der Pensionskasse sind bzgl. Umwandlungssatz keine homogene Gruppe. Die verschiedenen Umwandlungssatz-Generationen erhalten von der Pensionskasse unterschiedliche, lebenslängliche Zinsgarantien, welche in der Überschussbeteiligung adäquat berücksichtigt werden müssen. 2) Trotz tiefer Sollrendite können aufgrund von Börsenkorrekturen auch zukünftig von den aktiven Versicherten Zinsverzichte für die Erhöhung des Deckungsgrades verlangt werden. Die Zinsverzichte in der Aktivzeit zukünftiger Rentnergenerationen sollen angemessen berücksichtigt werden.