2. 2.1. Der Rekurrent (geboren am tt.mm. 1961) liess sich auf den 1. Februar 2019 vorzeitig pensionieren. Bis dahin war er für die berufliche Vorsorge bei der G._____ Pensionskasse im Basisplan sowie im Bonusplan versichert. Innerhalb des Basisplans wurde für den Rekurrenten ein Altersguthaben (vgl. Art. 14 des Vorsorgereglements 2019 sowie Berechnung der G._____ Pensionskasse vom 24. Januar 2019) und im Hinblick auf die vorzeitige Pensionierung ein zusätzliches VP-Konto geführt (vgl. Art. 19 des Vorsorgereglements 2019 sowie Berechnung der G._____ Pensionskasse vom 24. Januar 2019).