4. Den Einspracheentscheid vom 21. März 2024 (Zustellung am 25. März 2024) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 24. April 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den folgenden Antrag: "Die im Jahr 2022 ausbezahlte PK-Überschussbeteiligung (ÜB) von CHF 125'106.- ist nicht mit dem normalen, monatlich ausbezahlten Renteneinkommen ordentlich zu versteuern, sondern separat als PK-Kapitalbezug mit entsprechendem Vorzugssteuersatz." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.