1. Mit Verfügung vom 22. Januar 2024 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2022 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 206'600.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'076'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 1'081'000.00) veranlagt. Dabei wurde in Abweichung zur Selbstdeklaration eine Überschussbeteiligung der G._____ Pensionskasse von CHF 125'106.00 nicht als Kapitalzahlung aus beruflicher Vorsorge mit der getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer, sondern als Rente aus beruflicher Vorsorge zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.