2. Der Rekurrent hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'500.00, der Kanzleigebühr von CHF 210.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 1'810.00 zu 75 % mit CHF 1'357.50 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung