6.2.4. Den Umsatz, den der Rekurrent mit seinem Autohandel erzielt hat, hat die Steuerkommission Q._____ in der Abweichungsbegründung mit CHF 919'200.00 korrekt berechnet. Aus den Aufzeichnungen des Rekur- - 17 - renten ergibt sich, dass Fahrzeuge zum Gesamtpreis von CHF 626'650.00 an die C._____ SA weiterverkauft und daneben weitere 35 Fahrzeuge im Gesamtbetrag von CHF 292'550.00 verkauft worden sein sollen.