___ SA weiterverkauften Fahrzeuge ist es gerechtfertigt, den Rekurrenten als Zwischenhändler für alle gehandelten Fahrzeuge anzusehen. Aus den gleichen Gründen bleiben die geltend gemachte Vermittlungsgebühr sowie die aus dem Differenzgeschäft Ankauf-Verkauf der 35 Fahrzeuge gemäss Angaben des Rekurrenten erwirtschafteten Einkünfte für die Gewinnberechnung unbeachtlich. Stattdessen ist der steuerlich relevante Unternehmenserfolg des Rekurrenten gestützt auf seine Umsatzzahlen sowie Kennzahlen der Automobilbranche festzulegen.