CHF 58'356.45 geltend gemacht wurde. Der Ertrag liegt mit CHF 24'495.80 (CHF 12'800.00 Vermittlungsgebühr und CHF 11'695.80 Differenz Einkauf/Verkauf) tiefer als der im Veranlagungsverfahren ausgewiesene Ertrag von CHF 26'576.35, was sich mit der nun korrekt berechneten Differenz zwischen Einkäufen und Verkäufen (vgl. oben Erw. 4.2.2.) erklären lässt. Entsprechend wird neu ein Gewinn von CHF 2'207.80 ausgewiesen, während im Veranlagungsverfahren noch ein Verlust von CHF 31'780.10 (vor der unzulässigen Hinzurechnung des Fahrzeugbestands, vgl. oben Erw. 4.2.1.) geltend gemacht wurde.