Wie die Steuerkommission Q._____ bereits festgehalten hat, stehen diese Quittungen im Widerspruch zu den im Veranlagungsverfahren eingereichten Kaufverträgen, auf denen der Rekurrent als Verkäufer eingesetzt war. Richtig ist auch, dass eine Quittung im Zusammenhang mit einem bar verkauften Fahrzeug vom Verkäufer zu unterzeichnen ist, der damit den Erhalt des Bargeldes bestätigt. Entscheidend ist aber, dass auch diese Quittungen den Anforderungen an eine ordnungsgemäss Buchhaltung nicht genügen. Stattdessen säen sie aufgrund der Widersprüche noch mehr Zweifel an den bisherigen Angaben und Unterlagen des Rekurrenten