5.2. 5.2.1. Gemäss den Ausführungen im Einspracheentscheid hat der Rekurrent im Einspracheverfahren vier Rechnungen eingereicht, welche seine Einzelunternehmung an die C._____ SA betreffend Vermittlungsgebühr gestellt hat. Mit diesen vier Rechnungen vom 1. April, 1. August, 1. Oktober und 31. Dezember 2021 wird pro Auto, das an die C._____ SA verkauft wurde, eine Gebühr von CHF 100.00 eingefordert. Insgesamt belaufen sich die ersten drei Rechnungen auf je CHF 3'000.00 für je 30 vermittelte Fahrzeuge und die vierte Rechnung auf CHF 3'800.00 für 38 vermittelte Fahrzeuge, total CHF 12'800.00.