SA von insgesamt CHF 32'800.00. Im Februar 2021 stehen Gutschriften von CHF 77'850.00 Barbezügen von CHF 51'000.00 gegenüber. Im März 2021 hat die C._____ SA CHF 64'150.00 auf das Konto des Rekurrenten überwiesen, von dem dieser CHF 46'000.00 in bar bezogen hat. Dieses Ungleichgewicht zwischen Zahlungseingängen seitens der C._____ SA und Barbezügen des Rekurrenten setzt sich in den Folgemonaten fort. Allein im Mai 2021 wird mit Gutschriften von CHF 21'800.00 und Barbezügen von CHF 23'920.00 ein ungefähres Gleichgewicht erreicht, wobei die Zahlungseingänge und Gutschriften auch in diesem Monat weder zeitlich noch betragsmässig synchron erfolgten. Insgesamt hat die C._____