Die sieben im Rekursverfahren eingereichten Kauverträge lassen sich jeweils anhand der im Vertrag genannten Auftragsnummer den Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto des Rekurrenten zuordnen. Dabei stimmen die in den Verträgen genannten Kaufpreise mit den Zahlungseingängen überein. Jedoch fällt auf, dass die Zahlungseingänge jeweils rund fünf Tage nach dem im Vertrag genannten Abschlussdatum erfolgten. Dies widerspricht der Darstellung des Rekurrenten, wonach die Fahrzeuge erst nach Eingang der Kaufpreiszahlungen auf dem Geschäftskonto erworben worden seien. Vielmehr weist die zeitliche Abfolge darauf hin, dass bereits beim Rekurrenten im Fahrzeugbestand vorhandene Autos an die