4.2.3. Die im Veranlagungsverfahren eingereichte Auflistung der 128 Fahrzeuge, die gemäss Rekurrent lediglich vermittelt worden seien, nennt das jeweilige Datum, die Automarke und den Preis, zu dem das Fahrzeug von der C._____ SA erworben wurde. Die ebenfalls bereits im Veranlagungsverfahren für die 128 Fahrzeuge vorliegenden Kaufverträge (vgl. Abweichungsbegründung sowie oben Erw. 3.1.1.) liegen den Vorakten nicht bei. Jedoch hat der Rekurrent im Rekursverfahren sieben dieser Kaufverträge eingereicht. Sie bezeichnen die C._____ SA als Käuferin und das Einzelunternehmen des Rekurrenten als Verkäufer.