3.3.2. In der Vernehmlassung hielt das Gemeindesteueramt Q._____ an seinen bisherigen Ausführungen fest. Insbesondere wies es darauf hin, dass der Rekurrent auch gemäss eigenen Angaben im Rekurs ("dann nehme ich das Fahrzeug als Käufer und verkaufe es der Firma C._____ SA …") als Zwischenhändler und nicht als reiner Vermittler tätig gewesen sei.