3.3. 3.3.1. Im Rekurs führte der Rekurrent aus, er sei 2021 arbeitslos gewesen, weshalb er sich zur Gründung des Einzelunternehmens entschlossen habe. In dieser Zeit habe ihn eine Unternehmung aus G._____ angefragt, ob er im Autohandel als Vermittler für sie tätig sein könne. Die C._____ SA kaufe seit Jahren Fahrzeuge in der Schweiz ein. Die Geschäfte müssten in bar abgewickelt werden, da eine Überweisung zu viel Zeit in Anspruch nähme. Die Eingänge auf seinem Geschäftskonto stimmten mit den Kaufverträgen überein. Die Quittungen seien mit der neuen Adresse in S._____ erfasst worden, da sein Bruder damals schon dort gewohnt habe. -7-