3.2. 3.2.1. Am 27. Februar 2023 liess der Rekurrent durch F._____ weitere Unterlagen einreichen und die Vermittlung der Geschäfte erklären. Die C._____ SA überweise die Kaufpreise der Fahrzeuge auf das Konto des Rekurrenten. Dieser beziehe die Beträge in bar und übergebe sie einem Fahrer, welcher die Fahrzeuge erwerbe. In der Folge würden die Fahrzeuge ins Ausland transportiert (vgl. Einspracheentscheid Seite 2). Am gleichen Tag fand ein Telefonat mit der damaligen Vertreterin des Rekurrenten statt. Angesichts des Verfahrensstands wurde der Rekurrent auf den Rechtsmittelweg verwiesen (vgl. Notiz zur persönlichen Besprechung vom 27. Februar 2023).