Aufgrund der eingereichten Unterlagen liesse sich nicht überprüfen, zu welchem Preis die an die C._____ SA weiterverkauften Fahrzeuge erworben worden seien. Deshalb bleibe im Dunkeln, ob durch den Weiterverkauf neben der Vermittlungsgebühr weitere Einnahmen generiert worden seien. Weiter sei unklar, welche Kosten im Zusammenhang mit der Vermittlung der Fahrzeuge angefallen seien. Schliesslich könne anhand der eingereichten Unterlagen nicht beurteilt werden, ob alle Fahrzeuggeschäfte erfasst worden seien. Dies zeige sich unter anderem am Fahrzeugbestand von CHF 36'504.00 per Ende Jahr, zu dem keine Belege existierten.