3.1.4. Im Anschluss an das Schreiben vom 17. November 2022 wurden bereits eingereichte Unterlagen am 22. November 2022 auf dem Gemeindesteueramt Q._____ abgeholt und am 21. Dezember 2022 sortiert und ergänzt wieder eingereicht (vgl. Abweichungsbegründung, 2. Seite, am Ende). Zudem erfolgte vom 12. bis zum 19. Dezember 2022 ein E-Mail-Austausch zwischen der Vertreterin des Rekurrenten und dem Gemeindesteueramt Q._____. In der Folge erging die Veranlagung.