3.1.3. Mit Schreiben vom 17. November 2022 hat das Gemeindesteueramt Q._____ den Rekurrenten zur Einreichung einer ordnungsgemäss geführten Buchhaltung sowie des Kassenbuchs aufgefordert. Gleichzeitig wurde dem Rekurrenten für den Fall, dass keine weiteren Unterlagen eingereicht würden, eine Ermessensveranlagung angedroht. Schliesslich erfolgte ein Hinweis auf den beiliegenden Veranlagungsvorschlag, in dem das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ermessensweise auf CHF 90'000.00 festgelegt worden war.