3. 3.1. 3.1.1. Im Veranlagungsverfahren hat der Rekurrent eine Aufstellung über seine Ausgaben, den Gewinn und den Fahrzeugbestand per 31. Dezember 2021, zudem Listen über die von ihm gehandelten oder vermittelten Fahrzeuge eingereicht. Gemäss Abweichungsbegründung sind im Veranlagungsverfahren zusätzlich die Belege zu den Einnahmen und Ausgaben sowie sämtliche Kaufverträge zwischen der Einzelunternehmung des Rekurrenten und der C._____ SA eingereicht worden. Diese Unterlagen sind in den Vorakten nicht enthalten. -4-