7. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q._____ vorgenommen und Akten beigezogen (Vermittlungsvertrag vom 5. Mai 2020 und Notizen aus dem Veranlagungsund Einspracheverfahren, vgl. E-Mails vom 13. und 15. Mai 2025). -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).