6. Zusammenfassend ist somit in teilweiser Gutheissung des Rekurses das satzbestimmende Einkommen von CHF 112'067.00 um CHF 189.00 auf CHF 111'878.00 herabzusetzen. Die Steuerkommission Q._____ ist anzuweisen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 7. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten gemessen an ihren Anträgen zu weniger als 10 %. Dies ist zu geringfügig, um bei der Kostenverlegung berücksichtigt zu werden (SGE vom 26. Januar 2023 [3-RV.2018.195]). Die Rekurrenten haben daher die Kosten des -7-