5.2. Die Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Unterhalt eines Gartenteichs bzw. Biotops entstehen, sind grundsätzlich abziehbar (RGE vom 23. September 2004 [RV.2004.50154]). Die Rekurrenten haben das bestehende Biotop aber nicht unterhalten, sondern vollständig zurückbauen und an dessen Stelle einen Kiesplatz erstellen lassen.