4. 4.1. Die Rekurrenten haben bei ihrer Liegenschaft in Q._____ im Jahr 2022 das vorhandene Biotop/Teich zurückbauen und an dessen Stelle einen Kiesplatz erstellen lassen. Sie beantragen, es seien die dadurch entstandenen Kosten von CHF 3'843.80 (vgl. Rechnung der C._____, R._____, vom 3. Oktober 2022) als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen. Zur Begründung wird im Wesentlichen geltend gemacht, sie hätten 12 Jahre nach dem Bau ihrer Liegenschaft auf der Süd-West-Gartenseite und der Ost-Seite grössere Erdsenkungen gehabt.