3.2. Die Steuerkommission Q._____ beantragt die Gutheissung des Rekurses in diesem Punkt (vgl. Vernehmlassung vom 5. Februar 2024). Das Kantonale Steueramt schliesst sich diesem Antrag an und beantragt die teilweise Gutheissung (vgl. Vernehmlassung vom 27. Februar 2024). 3.3. Es liegen also übereinstimmende Anträge vor.