"1. Es sei die Veranlagungsverfügung 2022 vom 19.12.2023 aufzuheben und das steuerbare Einkommen für die Gemeinde Q._____ um Fr. 4'033 zu reduzieren auf Fr. 93'318 festzulegen sowie für den Bund -3- im gleichen Umfang von Fr. 4'033 zu reduzieren auf Fr. 108'994 festzulegen. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens seien der Staatskasse des Kantons Aargau aufzuerlegen." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die teilweise Gutheissung des Rekurses.