1. Mit Verfügung vom 22. September 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2022 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 98'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 113'000.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 998'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 1'443'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 59'254.00 lediglich CHF 54'020.00 zum Abzug zugelassen.