1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird der steuerbare Grundstückgewinn auf CHF 51'460.00 festgesetzt. 2. Der Rekurrent hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 3'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 200.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 3'300.00, zu 50 % mit CHF 1'650.00 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Steueramt der Q._____ Rechtsmittelbelehrung