6.4.5. Nachfolgend ist zu prüfen, ob dem Rekurrenten über den beurkundeten Kaufpreis von CHF 810'000.00 hinaus weitere Kaufpreisleistungen zuflossen (E. 4.3. und E. 6.4.3.). Dass der Rekurrent D._____ einen reinen Freundschaftsdienst erwies und zugunsten von dessen C._____ GmbH auf jeglichen Gewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft Q._____ / aaa verzichtete, widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Zwischen dem Rekurrenten und der C._____ GmbH bestand im Veräusserungszeitpunkt der Liegenschaft Q._____ / aaa am 16. September 2022 eine Geschäftsbeziehung. Eine solche zeichnet sich durch Geben und Nehmen aus.