6.4.4. Der Verkehrswert entspricht dem Preis, welcher bei einer Veräusserung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (unter unabhängigen Dritten) mutmasslich hätte erzielt werden können (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 102 StG N 19). Dass zwischen der C._____ GmbH und der E._____ AG eine besondere Beziehung besteht, ist weder dargelegt noch ersichtlich. Der diesbezüglich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (unter unabhängigen Dritten) vereinbarte Preis von CHF 920'000.00 entspricht daher dem Verkehrswert der Liegenschaft Q._____ / aaa am 16. September 2022. Dass dem Rekurrenten ein Erlös in Höhe des Verkehrswerts direkt oder zumindest indirekt zufloss, ist allerdings nicht erstellt.