6.3. Der Rekurrent verkaufte die Liegenschaft Q._____ / aaa der C._____ GmbH am 16. September 2022 für CHF 810'000.00. Ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Leistung des Rekurrenten (Übertragung des Eigentums) und der Kaufpreisleistung der C._____ GmbH von CHF 810'000.00 ist aufgrund des gleichentags erfolgten Weiterverkaufs dieser Liegenschaft durch die C._____ GmbH für CHF 920'000.00 (um CHF 110'000.00 höherer Kaufpreis) zu bejahen. Im Weiteren besteht zwischen dem Rekurrenten und der C._____ GmbH eine Geschäftsbeziehung, in deren Rahmen Ersterer sowohl der C._____ GmbH als auch deren Inhaber, D._____, Darlehen gewährte (E. 2.6. und E. 2.7.).