2.8. Der Rekurrent führt im Rekurs aus, dass er sich für widersprüchliche Aussagen in diversen Schreiben entschuldigen möchte. Er sei leider falsch beraten worden. Die Liegenschaft Q._____ / aaa sei durch die G._____ im Versteigerungsverfahren zum Verkauf angeboten worden. Immobiliengesellschaften seien zur Versteigerung nicht zugelassen gewesen. D._____, Inhaber der C._____ GmbH, habe ihn gebeten, diese Liegenschaft im eigenen Namen für ihn zu erwerben. Das sei schlussendlich auch gelungen. Die C._____ GmbH habe ihm für diesen Kauf CHF 185'000.00 auf sein Konto überwiesen. Das sei aus den eingereichten Unterlagen ersichtlich.