2.7.2. Der Rekurrent teilte mit E-Mail vom 11. Januar 2024 mit, dass er kein Inserat geschaltet habe. Er habe die C._____ GmbH, D._____, gekannt, welcher das Objekt abgekauft habe. Aus einem Anhang zur E-Mail geht hervor, dass die C._____ GmbH die Liegenschaft Q._____ / aaa auf F._____ für einen Kaufpreis von CHF 1'090'000.00 inseriert hatte. Im Weiteren führte der Rekurrent aus, dass es betreffend Verkaufsgespräche kein Protokoll gebe. Es habe mündliche Gespräche zwischen D._____ und ihm gegeben. Sodann reichte der Rekurrent Auszüge aus der Buchhaltung der C._____ GmbH, insbesondere Kontoblätter betreffend das "Darlehen A._____", ein. Gemäss diesen Kontoblättern bestand per 31. Dezember