Die Transaktion sei aus wirtschaftlicher Notwendigkeit und aus anderen nicht-steuerlichen Gründen durchgeführt worden. Die Transaktion sei von sachkundigen Steuer- und Rechtsberatern geprüft und genehmigt worden, um die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen. -5- 2.6. 2.6.1. Die Vorinstanz zog aus den vom Rekurrenten und dessen Ehefrau eingereichten Steuererklärungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 bis 2022 die Wertschriften- und Guthabenverzeichnisse bei. Darin deklarieren der Rekurrent und dessen Ehefrau wie folgt Guthaben gegenüber D._____ und der C._____ GmbH: