1. Mit Verfügung vom 22. August 2023 veranlagte die Steuerkommission Q._____ A._____ und B._____ für einen im Jahr 2022 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 106'460.00 bei einer Besitzdauer von einem Jahr und einem Steuersatz von 40 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 42'584.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 920'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 810'000.00 und Aufwendungen von CHF 3'540.00 zugrunde. 2. Gegen die Verfügung vom 22. August 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 11. September 2023 Einsprache und beantragte sinngemäss, dass auf die Erhebung einer Grundstückgewinnsteuer zu verzichten sei.