5. 5.1. Die Rekurrentin lebt zusammen mit ihrem Sohn im gleichen Haushalt und erfüllt somit die erste Voraussetzung von § 43 Abs. 2 StG. -6- 5.2. Die Rekurrentin hat mit dem Rekurs den folgenden, von B._____ unterzeichneten "Bestätigungsbrief für A._____" vom 26. Februar 2024 eingereicht: "Ich B._____ geboren am tt.mm.1987 bestätige das meine Partnerin A._____ geboren am tt.mm.1991 im Jahr 2022 mir miete jeden Monat die Hälfte bezahlt hat. wenn das Auto und Hausrat Versicherung kam auch die hälfte gab. Die Krankenkasse Ihr und von unserem Sohn hat sie bezahlt. Und denn Unterhalt für Lebensmittel haben wir uns weder geteilt."