4. Den Einspracheentscheid vom 7. Februar 2024 (Zustellung am 23. Februar 2024) hat A._____ mit rechtzeitiger Einsprache (recte: Rekurs) vom 26. Februar 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt die folgenden Anträge: "1. Den Entscheid vom 07.02.2024 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei mir den Anspruch auf die Besteuerung zum Tarif B zu anerkennen" Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.