1. Mit Verfügung vom 20. Juni 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2022 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 32'200.00 veranlagt. Dieser Veranlagung liegt der Tarif A zu Grunde. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Juni 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 26. Juni 2023 Einsprache und beantragte, es sei der Tarif B anzuwenden. 3. Mit Entscheid vom 7. Februar 2024 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.